Stellen sie sich, lieber Leser/liebe Leserin mal folgende Situation vor: „Ein Verein organisiert ein Zeltlager für Kinder. Die Kinder werden von den Mitarbeitern am ersten Tag darauf hingewiesen, dass sie das Lagergelände nur Nachmittags und dann auch nur nach vorheriger Abmeldung in Gruppen von mindesten 3 Personen verlassen dürfen um Beispielsweise in das naheliegende Dorf zu gehen. Nun hat sich eine kleine Gruppe von fünf Personen bereits am Vormittag in das Dorf begeben, sich jedoch zuvor bei einem Freizeitmitarbeiter abgemeldet. Im Dorf entdecken die 11 – 13 Jahre alten Jungs dann ganz viele schöne Autos am Straßenrand, die sich hervorragend zum bemalen eignen. Da sie keine Stifte dabei haben, tun sie dies mit Steinen. Fünf Autos werden so zerkratzt.“ Nun die alles entscheidende Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Damit einher geht auch die Frage, ob die Mitarbeiter der Freizeit wegen Aufsichtspflichtverletzung haftbar gemacht werden können oder nicht? War es denn überhaupt eine Aufsichtspflichtverletzung?
Mit solchen und ganz vielen weiteren praxisnahen Situationen aus der Jugendarbeit beschäftigten sich die Teilnehmer des Workshops „Recht – Verständlich“. Organisiert wurde dieser vom Jugendreferat Pfedelbach. Im Rahmen der zwei Mal pro Jahr stattfindenden Treffen unter dem Namen „Bündnis Jugendarbeit Pfedelbach“ stand am 10. Oktober das Thema Rechtslagen in der Jugendarbeit auf dem Programm. Als Referent war der Künzelsauer Rechtsanwalt Christian Hühn gekommen. Er ist selbst in der Jugendarbeit tätig und konnte den 10 Workshop Teilnehmern daher sehr praxisnah erläutern, auf was man in Sachen Aufsichtspflicht achten muss. Außerdem gab er einen Einblick in die grundsätzlichen Regelungen des deutschen Rechtssystems. Rund zweieinhalb Stunden ging der kurzweilige Abend, der in den Räumen des Musikverein Pfedelbach stattfand. Am Ende verließen die Teilnehmer den Workshop mit vielen neuen Erkenntnissen und einem guten Grundlagenwissen zum Thema Recht in der Jugendarbeit und Aufsichtspflicht im speziellen.
Um das Fallbeispiel vom Anfang noch aufzuklären: Die Freizeitmitarbeiter traf in diesem tatsächlich vorgefallenen Delikt eine Mitschuld, da sie die Jugendlichen am Vormittag haben gehen lassen, obwohl dies eigentlich nicht erlaubt war. Sie stellten also Regeln auf die sie nicht einhielten. Das sah das Gericht als Grund an, den Mitarbeitern bzw. dem Mitarbeiter der die Jungs hatte gehen lassen, eine Aufsichtspflichtverletzung zu unterstellen und ihn und den Verein somit haftbar zu machen.
INFO: Das Bündnis Jugendarbeit Pfedelbach besteht seit 2010. Es ist ein Treffen von Menschen, die in irgend einer Form Jugendarbeit in Pfedelbach betreiben oder in sonst einer Form mit jungen Menschen zu tun haben. Die Treffen finden zwei Mal pro Jahr statt. Einmal in Form einer Austauschrunde und ein zweites Mal in Form einer Fortbildung oder eines Workshops. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Ziel der Treffen ist es, dass sich Mitarbeiter in der Pfedelbacher Jugendarbeit gegenseitig kenne lernen und es Möglichkeiten des Austausches und der Weiterbildung über den eigenen Verein hinaus gibt.
