Wert von Jugendarbeit nicht messbar!?

Veröffentlicht: 16. Mai 2011 in Allgemeines, Gedanken, Jugendarbeit, Politisches
Schlagwörter:, , , , , , , , , ,

Jugendarbeit ist eine Freiwilligkeitsleistung, heißt es. Doch ganz so freiwillig ist sie dann doch nicht wie viele glauben. Im Kinder- und Jugendhilfegesetzt (KJHG § 11 Absatz 1) heißt es:

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Dennoch wird in vielen Kommunen an der Jugendarbeit und anderen „freiwilligen“ Leistungen gespart. Was dabei jedoch nicht bedacht wird, ist der präventive, also vorbeugende Charakter dieser Leistungen. Doch diesen kann man schlecht schon im Voraus beziffern. Wenn man sicher wüsste, dass man beispielweise durch die Bezahlung einer 50 % Stelle eines Jugendsozialarbeiters, der etwa 40.000 € im Jahr kostet, im Endeffekt die gleiche Summe oder noch mehr sparen würde, wären sicher alle bereit dies Stelle einzurichten.

Nur als Beispiel zum drüber Nachdenken: Eine Unterbringung eines Jugendlichen in einem Heim kostet pro Jahr etwa 60.000 – 70.000 €. Wenn also durch die Arbeit, des im Beispiel genannten Jugendsozialarbeiters erreicht wird, dass nur ein Jugendlicher weniger ins Heim muss, hat sich die Stelle schon refinanziert. Und was wäre, wenn es drei oder vier wären?

Hinterlasse einen Kommentar